ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen der genauen, schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn dieser Auftragsbestätigung nicht schriftlich widersprochen wird. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2 Die in Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise behalten 30 Tage Gültigkeit.

3. Lieferfristen

3.1 Die von dem Auftragnehmer genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unerwarteter schwerwiegender Ereignisse, wie nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt die Auftragsausführung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers 10 Wochentage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheck-Zahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dieses schriftlich vereinbart worden ist.

4.6 Alle Anfertigungen und Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.7 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erfordert der Auftrag eine finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.8 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Berichten, Analysen, Gutachten, Organisationsplänen, Programmen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern, Entwürfen, Texten, Reinausführungen, Reinzeichnungen und dergleichen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt nur die vereinbarten Nutzungsrechte. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei dem Auftragnehmer. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über. Bei nicht vertragskonformer Nutzung der von dem Auftragnehmer gelieferten Materialien ist der Auftraggeber zu Schadensersatz in Höhe des vertragswidrig erlangten Vorteils verpflichtet, jedoch mindestens in Höhe des geschäftsüblichen Honorars. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

5.2 Der Auftragnehmer hat, soweit Gegenteiliges nicht schriftlich festgelegt wird, das Recht, von ihm produzierte Arbeiten zum Zwecke der Eigenpräsentation einzusetzen, insbesondere zur Präsentation auf Messen und auf dem Demonstrationsvideo des Auftragnehmers. Dies schließt auch die Präsentation durch die, dem Auftragnehmer bei dem individuellen Projekt unterstützenden Unternehmen und Mitarbeiter ein.

5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller des Auftragnehmers übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.5 Der Auftragnehmer gilt als Urheber. Die Arbeiten des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach §3 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.6 Die Arbeiten des Auftragnehmers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragsnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahnung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.2 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Mit der Genehmigung von Berichten, Analysen, Gutachten, Organisationsplänen, Programmen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern, Entwürfen, Texten, Reinausführungen, Reinzeichnungen und dergleichen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

6.4 Für die von dem Auftraggeber freigegebenen Berichten, Analysen, Gutachten, Organisationsplänen, Programmen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern, Entwürfen, Texten, Reinausführungen, Reinzeichnungen und dergleichen entfällt jede Haftung durch die Auftragnehmers.

6.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung seiner Arbeiten. Für die wettbewerbsrechtliche und die das Warenzeichen betreffende Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.

6.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Materialien und die Nutzungsrechte an den von dem Auftragnehmer gelieferten Arbeiten bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der volle Rechnungsbetrag beglichen ist.

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug oder unrechtmäßiger Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.3 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

7.4 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt unberührt.

7.5 Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die mittels Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

8. Geheimhaltung

8.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen und Materialien nicht als vertraulich.

8.2 Gleiches gilt für die von dem Auftragnehmer produzierten Arbeiten.

9. Gestaltungsfreiheit

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder von der Durchführung des Auftrages zurücktreten. Geleistete Teilzahlungen werden einbehalten. Die Geltentmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10. Belegexemplar

10.1 Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer mindestens 5 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.